Tipps - Privatsphäre
Abschlussbedingungen
Tipps zum Schutz der Privatsphäre im Internet
- Kinder im Volksschulalter sind kaum bis gar nicht in der Lage, die Konsequenzen ihres Handelns in Sozialen Netzwerken einzuschätzen. Bis sie das sind (meist erst mit 13–15Jahren), ist es sinnvoller, unter einem Nickname aktiv zu sein. Eine Möglichkeit wäre, statt des Nachnamens den zweiten Vornamen oder einen Spitznamen anzugeben, sodass sie von Freunden, aber nicht von Unbekannten gefunden werden können.
- Richten Sie gemeinsam mit den Kindern die Privatsphäre-Einstellungen so ein, dass die Inhalte nur für Freunde sichtbar sind und das Profil von Suchmaschinen nicht gefunden werden kann. Erinnern Sie sie regelmäßig, diese Einstellungen zu kontrollieren. Eine genaue Anleitung zum Schutz der Privatsphäre in Sozialen Netzwerken finden Sie unter www.saferinternet.at/themen/soziale-netzwerke/#c764.
- Thematisieren Sie „Das Recht am eigenen Bild“ (siehe Kapitel 3.2). Besprechen Sie miteinander, welche Bilder veröffentlicht werden dürfen und welche nicht, weil sie einer anderen Person schaden können.
- Helfen Sie den Kindern, sich selbst im Internet zu suchen. Dabei setzen sie am besten ihren Namen unter Anführungszeichen (z. B. „Thomas Morgenstern“). Eine Suchmaschine für öffentliche Facebook-Einträge ist z.B. www.youropenbook.org.
Zuletzt geändert: Sonntag, 30. Oktober 2011, 14:57